Allgemeine wichtige Informationen

* AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens)
* Kostenübernahme
* Leistungskatalog (zum Download, Excel-Datei, 65 Kb)
* Wir arbeiten nach dem Bezugspflegesystem, d.h. das jeder Pflegekunde nicht von allen 14
Mitarbeitern gepflegt wird sondern von einem Mitarbeiterstamm, der sich in der Anzahl
begrenzt.

So dass je nach Urlaubszeit, Krankheit, Schichtdienst und freien Wochenenden nur ca. 4 Mitarbeiter einen Pflegekunden betreuen.

AEDL (Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens) eine pflegewissenschaftliche Theorie, entwickelt von Frau Monika Krohwinkel, nach dieser wir unsere Pflegekunden pflegen.

  • 1. Kommunizieren
  • 2. Sich bewegen
  • 3. Sich pflegen
  • 4. Vitale Funktionen aufrechterhalten
  • 5. Essen und Trinken
  • 6. Ausscheiden
  • 7. Sich kleiden
  • 8. Ruhen und Schlafen
  • 9. Sich beschäftigen
  • 10. Sich als Mann / Frau fühlen
  • 11. Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen
  • 12. Soziale Bereiche des Lebens sichern
  • 13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen

Existenzgefährdene Erfahrungen:
Verlust der Unabhängigkeit, Sorge / Angst, Mißtrauen, Trennung, Isolation, Ungewißheit,
Hoffnungslosigkeit, Schmerzen, Sterben

Existenzfördernde Erfahrungen:
Wiedergewinnung von Unabhängikeit, Zuversicht, Freude, Vertrauen Integration, Sicherheit,
Hoffnung, Wohlbefinden

Übernahme Kosten Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgungen

Zur Übernahme der Kosten für die Grundpflege und Hauswirtschaftlichen Versorgungen durch die Pflegekasse (die Pflegekasse ist ein Zweig Ihrer Krankenkasse) ist der Erhalt eines Pflegegrades nötig. Wenn Sie Pflegebedürftig und der Meinung sind, dass Sie einen
Pflegegrad benötigen müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dieser Antrag wird Ihnen dann zugeschickt. Den füllen Sie aus und senden ihn zur Krankenkasse zurück. In diesem Antrag müssen Sie bei Pflege durch einen
Pflegedienst, die Sachleistung oder Kombinationsleistung ankreuzen. Wenn Sie den Antrag zur Krankenkasse zurückgeschickt haben meldet sich nach einigen Wochen der Medizinische Dienst der Krankenkassen schriftlich zu einem Hausbesuch bei Ihnen an. Zu diesem Termin sollten Sie sich vorbereiten denn der Gutachter stellt viele Fragen um Ihren Pflegebedarf zu erfassen. Der Gutachter erfasst Ihren Hilfebedarf in folgenden Lebensbereichen:

  • Mobilität (Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern)
  • Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten (Wie findet sich die Person in ihrem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie für sich selber Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressive oder ängstliches Verhalten?)
  • Selbstversorgung (Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, bei den Toilettengängen, beim Essen und Trinken?)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und Behandlungen- zum Beispiel bei Medikamentengabe, Verbandwechsel, Dialyse, Beatmung?)

     

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen)

In diese 6 Modulen überprüft der MDK Ihre vorhandenen Fähigkeiten, von selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig bis unselbstständig.

Ebenso von Fähigkeit vorhanden, Fähigkeit größtenteils vorhanden, Fähigkeit in geringen Maße vorhanden bis Fähigkeit nicht vorhanden. Die Häufigkeit des Vorkommens von auffälligem Verhalten und Hilfebedarfe bei krankheitsbedingten Anforderungen werden ebenfalls in vier Kategorien unterteilt. Sie erkenne an dieser Stelle die Komplexität des Themas.

Bei der Beantragung sowie der Erstellung des Pflegetagebuches sind wir Ihnen gerne behilflich, rufen Sie an und vereinbaren einen Termin mit uns. Nach dem der Gutachter bei Ihnen war wird die Pflegekasse Ihnen dann die ermittelte Pflegegrad mitteilen. In den Pflegegraden steht Ihnen dann folgender finanzieller Rahmen bei der Pflegekasse zur Verfügung:

  • Grad 1 125,00 €
  • Grad 2 689,00 €
  • Grad 3 1298,00 €
  • Grad 4 1612,00 €
  • Grad 5 1995,00 €

In diesem Rahmen könne wir Sie dann aus den Tätigkeiten des Leistungskataloges pflegen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Pflegeleistungen über dem Leistungsrahmen der Pflegekassenleistung hinaus die Sie mit uns vereinbaren, rechnen wir direkt mit Ihnen ab. Selbstverständlich werden alle vereinbarten Leistungen vertraglich vereinbart.